Elternbeitrag an die Stadt

 

Für Kinder, die in unserer Kita betreut werden, müssen die Eltern einen einkommenabhängigen Beitrag an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zahlen.
 
Hat eine Familie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine offene Ganztagsschule oder ein ganztagiges Betreuungsangebot an Grund- oder Förderschulen besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, so ist nur ein Kind beitragspflichtig. Sofern sich hier unterschiedlich hohe Beitrage ergeben (z.B. ein Kind unter drei Jahren, ein Kind über drei Jahren), muss der höher ausfallende Elternbeitrag gezahlt werden.
 
Nach der Anmeldung des Kindes in unserer Kita werden die Eltern vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angeschrieben und erhalten dabei drei Formulare:
  • Erklärung zum Elterneinkommen → hier werden die Einkommensverhältnisse dargelegt
  • detaillierte Berechnungshilfe für das Einkommen → soll die Errechnung des anzusetzenden Einkommens erleichtern
  • Merkblatt zum Elternbeitrag

Die Höhe der Elternbeiträge hängt ab vom Alter des Kindes, von der Art der Kindertagesbetreuung und von dem anrechenbaren Einkommen. Die Elternbeiträge sind nach Einkommensgruppen gestaffelt und festgelegt und können dem Merkblatt zum Elternbeitrag entnommen werden. Wir haben sie der Übersichtlichkeit halber jedoch hier nochmals aufgeführt (ohne Gewähr - bitte im Zweifel auf der Jugendamt-Website nachprüfen):

 

ab dem 01.03.2011 bis 31.07.2011

 

Jahresbrutto-einkommen25 Std.-Betreuung35 Std.-Betreuung45 Std.-Betreuung25 Std.-Betreuung35 Std.-Betreuung45 Std.-Betreuung
 Kinder unter 3 JahreKinder unter 3 JahreKinder unter 3 JahreKinder über 3 JahreKinder über 3 JahreKinder über 3 Jahre
bis 25.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
bis 37.000 €89,00 €124,00 €141,00 €32,00 €44,00 €71,00 €
bis 50.000 €130,00 €183,00 €209,00 €52,00 €73,00 €115,00 €
bis 62.000 €173,00 €243,00 €277,00 €82,00 €115,00 €178,00 €
bis 62.000 €195,00 €274,00 €313,00 €108,00 €151,00 €235,00 €
bis 85.000 €234,00 €329,00 €376,00 €130,00 €181,00 €282,00 €
über 85.000 €281,00 €395,00 €451,00 €156,00 €217,00 €338,00 €

 

ab dem 01.08.2011

 

Jahresbrutto-einkommen25 Std.-Betreuung35 Std.-Betreuung45 Std.-Betreuung25 Std.-Betreuung35 Std.-Betreuung45 Std.-Betreuung
 Kinder unter 3 JahreKinder unter 3 JahreKinder unter 3 JahreKinder über 3 JahreKinder über 3 JahreKinder über 3 Jahre
bis 37.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
bis 50.000 €130,00 €183,00 €209,00 €52,00 €73,00 €115,00 €
bis 62.000 €173,00 €243,00 €277,00 €82,00 €115,00 €178,00 €
bis 62.000 €195,00 €274,00 €313,00 €108,00 €151,00 €235,00 €
bis 85.000 €234,00 €329,00 €376,00 €130,00 €181,00 €282,00 €
über 85.000 €281,00 €395,00 €451,00 €156,00 €217,00 €338,00 €

 

Sie leben getrennt oder sind geschieden? Dann wird bei der Berechnung nur das Einkommen des Elternteils zugrunde gelegt, bei dem das Kind lebt. Bitte beachten Sie: Unterhaltsleistungen für den Elternteil oder das Kind sind ebenfalls Einkommen.

 

Die Beitragszahlungen beginnen in dem Monat, in dem das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird und bestehen bis zum Ende des Monats, in dem der Betreuungsvertrag endet.

 

Wenn mehrere Kinder einer beitragspflichtigen Person oder Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine offene Ganztagsschule oder ein ganztägiges Betreuungsangebot an Grund- oder Förderschulen besuchen, so ist nur ein Kind beitragspflichtig. Sollten sich unterschiedlich hohe Beiträge ergeben, muss der höher ausfallende Elternbeitrag gezahlt werden. Wird ein Geschwisterkind in Kindertagespflege betreut, ist für das Geschwisterkind bei einer Betreuung von mehr als 45 Stunden im Monat immer ein Mindestbeitrag zu zahlen.

 

Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung ein Mittagessen, ist darüber hinaus zusätzlich ein Essensgeld an den Träger der Einrichtung zu zahlen.