Elterninitiative

 

Mitwirkungsrechte bei der Betreuung ihrer Kinder lassen sich für Eltern am besten in einer Elterninitiative realisieren, denn als Träger der Einrichtung haben die Eltern im Rahmen des Kibiz (Kinderbildungsgesetz NRW) autonomes Selbstbestimmungsrecht, d.h. sie

  • entscheiden über die Neuaufnahmen von Kindern und Eltern,
  • stellen das Personal ein,
  • legen Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit gemeinsam mit den Erzieher(inne)n fest und
  • regeln Abläufe in der Einrichtung.

Diese Mitwirkungsrechte setzen allerdings sowohl von den Eltern als auch von den Erzieher(inne)n ein hohes Maß an Engagement voraus. Die Eltern müssen ihren Verpflichtungen als Träger nachkommen, die Erzieher/innen müssen immer wieder bereit sein, sich mit neuen Eltern und damit neuen Meinungen auseinander zu setzen.

 

Dabei bietet die intensive Zusammenarbeit von Eltern und Erzieher(inne)n untereinander viele Chancen:

 

► Wenn zwischen Elternhaus und Kita in wichtigen Zielen eine Übereinstimmung besteht, kann die Kita für die Kinder zu einem zweiten Zuhause werden.

 

► Durch die Zusammenarbeit können intensive Kontakte entstehen, Eltern und Erzieher/innen unterstützen sich gegenseitig.

 

Die "Trägeraufgaben" und Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:

Nähere Erläuterungen zu den Möglichkeiten der Eltern, sich über den Alltag und die Entwicklung ihrer Kinder zu informieren bzw. sich mit dem Team über pädagogische oder organisatorische Themen auseinanderzusetzen, finden Sie unter Austausch Eltern/Team.

 

Allgemeine Informationen zur Vereinsstruktur und -satzung sind unter Verein zusammengefasst.