Die Finanzierung der Kindertagesstätte

 

Die Finanzierung der Kita als eingetragener Verein mit gemeinnützigem Auftrag erfolgt zum einen durch Gelder der Stadt Münster (96 %) und zum anderen aus Beiträgen der Vereinsmitglieder (4 %). Der Anteil der Vereinsmitglieder heißt Trägeranteil und ist Bestandteil des monatlich an den Verein zu zahlenden Gesamtbeitrages.
 
Wenn ein Kind eine Kindertageseinrichtung in Münster besucht, werden dafür öffentlich-rechtliche Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig, soweit es sich um ein Einrichtung gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) handelt. Dies ist bei uns der Fall. Die Eltern der bei uns betreuten Kinder zahlen also neben dem Vereinsbeitrag auch einen einkommensabhängigen Beitrag an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.