Der gesetzliche Auftrag

 

Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte ergeben sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz) und der Bildungsvereinbarung zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.

 

Kindertageseinrichtungen haben gem. § 3 Abs. 1 KiBiz einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. In der Bildungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege heißt es: "Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegenden Pflicht... Ergänzend führen die Tageseinrichtungen für Kinder die Bildungsarbeit mit Kindern aller Altersgruppen im Rahmen des eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrags… durch… Das Kind ist während seines gesamten Aufenthaltes in der Tageseinrichtung bildungsfördernd zu begleiten…."

 

Wir haben die gesetzlichen Vorgaben und die in der Bildungsvereinbarung enthaltenen Grundsätze bei der Erstellung dieser Konzeption einbezogen und berücksichtigt. Mit der Umsetzung unseres Konzepts werden diese Vorgaben mehr als erfüllt.