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Die Vereinsmitgliedschaft Mitglieder des Vereins "Die Glühwürmchen e.V." sind die jeweiligen Eltern der aktiv betreuten Kinder. Der Betreuungsvertrag ist zugleich der Antrag auf Aufnahme als Mitglied in den Trägerverein. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Mit Ausscheiden der Kinder aus der Betreuung erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Der Verein ist auf die Mitwirkung der Eltern zwingend angewiesen. Die Mitwirkungsrechte von Eltern innerhalb einer Kita lassen sich am besten in einer Elterninitiative realisieren, denn als Träger der Einrichtung haben sie im Rahmen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz NRW) autonomes Selbstbestimmungsrecht. Nähere Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten, die die Vereinsmitgliedschaft bei den Glühwürmchen mit sich bringt, finden Sie unter Mitgliederversammlung und unter Elternmitarbeit.
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