
Kindertagesstätte
Die Glühwürmchen e.V.
Grevener Str. 403
48159 Münster
Ordnung der Kindertagesstätte „Die Glühwürmchen e.V.“
in der Fassung vom 01.08.2010
Die Glühwürmchen e.V. ist der rechtlich verantwortliche Träger der Kindertagestätte*. Aufgabe des Vereins ist es, eine ganzheitliche und kindgemäße Betreuung der aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Kinder sollen in einer demokratischen und partnerschaftlichen Atmosphäre ermutigt werden, ihr Leben altersgemäß in selbstbestimmter und sozialer Verantwortung zu gestalten. Mitglieder des Vereins sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten** der in unserer Kita betreuten Kinder. Sie haben das Recht und die Pflicht, den Verein selbst zu verwalten.
MIT DER SELBSTVERWALTUNG SIND CHANCEN, ABER AUCH PFLICHTEN VERBUNDEN.
Auf der einen Seite eröffnet die Selbstverwaltung den Eltern die Chance, gemeinsam mit den Mitarbeitern des Vereins das pädagogische Konzept, die Gestaltung der Arbeit und die organisatorischen Rahmenbedingungen mitzubestimmen. Auf der anderen Seite bedeutet die Selbstverwaltung auch, dass alle Mitglieder gemeinsam die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für den Verein und die Kita tragen.
DIE ELTERN SIND ZUR MITARBEIT VERPFLICHTET.
1. Die Gruppen und das Konzept
Es gibt in unserer Kita zwei Kindergruppen: die Glühwürmchen-Gruppe und die Kichererbsen-Gruppe. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita wird es einer Gruppe zugeteilt, in der es bis zum Schuleintritt bleibt. Die Kinder identifizieren sich mit der Zeit mit "ihrer" Gruppe und den dazugehörigen Kindern und Erzieher(inne)n, wodurch ihnen Orientierung und Sicherheit gegeben wird.
Trotzdem liegt ein großer Stellenwert in unserer pädagogischen Arbeit auch im gruppenübergreifenden Arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder sich gegenseitig in den Gruppen besuchen können und Angebote stattfinden, die Kinder aus beiden Gruppen mit einbeziehen, z.B. das Turnen, die musikalische Früherziehung, aber auch situativ gestaltete Angebote wie Backen oder Ausflüge in die Bücherei oder zum Markt.
Grundsätzlich geht unser alltägliches pädagogisches Handeln vom Interesse und Bedürfnis des Kindes aus. Darin liegt eine große Herausforderung. Eine der wichtigsten Aufgaben im pädagogischen Alltag ist deshalb das Beobachten der Kinder. Um feststellen zu können, welche Themen das einzelne Kind gerade beschäftigt, ist es nötig, genau hinzuhören und zu -schauen. Um pädagogische Maßnahmen ergreifen zu können und somit Bildungsprozesse einzelner Kinder, aber auch der ganzen Gruppe begleiten und anregen zu können, muss man wissen, welche Themen für die Kinder gerade bedeutsam sind. Denn Kinder lernen am einfachsten an Dingen, die für sie eine Bedeutung haben und deren weitere "Bearbeitung" einen Sinn für sie ergibt.
Neben diesem sehr situativ gestalteten Alltag gibt es natürlich auch feste Rituale und Gruppenangebote, die in ihrer Regelmäßigkeit den Kindern weitere Orientierung bieten und verschiedene Entwicklungsbereiche ansprechen. Dazu gehören z.B. das Turnen oder die musikalische Früherziehung, aber auch die in den Alltag integrierten gemeinsamen Stuhlkreise, das Mittagessen oder die gemeinsame Mittagsruhe.
Einzelheiten zur pädagogischen Herangehensweise, wie z.B. Informationen
► zum Umgang mit den verschiedenen Altersstufen,
► zur Beobachtung und Dokumentation durch die Erzieher/innen,
► zur Raumgestaltung,
► zur Bedeutung des Spiels,
► zu Umgang mit Religion
und Informationen zum Tagesablauf und Wochenangebot finden sich im pädagogischen Konzept.
2. Ernährung
Von 7:15 bis ca. 9.00 Uhr wird in der KiTa ein einheitliches gesundes Frühstück angeboten: Müsli, Vollkornbrot, Rohkost-Gemüse, Obst, Käse und einige andere leckere und gesunde Sachen stehen bis 9 Uhr auf dem Frühstückstisch in einem der beiden Gruppenräume. Das Frühstück wird von mindestens einem/r Erzieher/in begleitet. Ob die Kinder an dem Frühstück teilnehmen oder lieber schon zu Hause frühstücken sollen, bleibt den Eltern überlassen. Die Kosten für das Frühstück betragen zusätzlich zum Vereinsbetrag 1,50 €/Woche.
Ab ca. 12 Uhr wird in den Gruppen das Mittagsessen eingenommen, welches von einem externen Anbieter angeliefert wird. Das Essen ist hochwertig, Obst und Gemüse kommen - wenn möglich - aus der Region. Wir achten darauf, den Speiseplan abwechslungsreich zusammen zu stellen und mehrfach in der Woche Rohkost und Frischobst zur Verfügung zu stellen. Zweimal pro Woche stehen Fleisch oder Fisch auf dem Tisch. Falls es besondere Bedürfnisse gibt (z.B. bei Vegetariern, bei Allergien gegen bestimmte Lebensmittel oder aufgrund religiöser Einschränkungen), kann im Speiseplan darauf Rücksicht genommen werden.
3. Kleidung / Fächer
In den Fächern vor den Gruppenräumen soll für jedes Kind eine Ersatzgarnitur Wäsche, Regenzeug, Hausschuhe sowie Gummistiefel bereitliegen, für die älteren Kinder auch Turnzeug. Für die Wickelkinder sollten Windeln und Feuchttücher mitgebracht werden.
Das Fach des Kindes soll sauber und ordentlich hinterlassen werden. Alle Gegenstände bzw. Kleidungsstücke des Kindes, die in der Kita verbleiben, sollen mit dem Namen des Kindes versehen werden.
4. Öffnungs- und Schließungszeiten, Bring- und Abholzeiten, Ferien
Die Kita ist von montags bis freitags ab 7.15 Uhr geöffnet und schließt montags bis donnerstags um 16.30 Uhr, freitags bereits um 15.15 Uhr.
Gebracht werden die Kinder grundsätzlich morgens zwischen 7:15 und 9:30 Uhr, abgeholt werden sie zwischen 14:30 und 16:30 Uhr, freitags zwischen 14.00 Uhr und 15.15 Uhr. Wenn Eltern diese Bring- und Abholzeiten nicht einhalten können und ihr Kind ausnahmsweise später bringen oder früher abholen möchten, so muss dies vorher mit den Erzieher(inne)n abgesprochen werden.
Möchten Eltern ihr Kind nicht in die Kita bringen, müssen sie die Erzieher/innen bis 9.30 Uhr darüber unterrichten.
Die Einrichtung schließt jährlich für ungefähr vier Wochen, drei davon in den Sommerferien. Festgelegt und beschlossen werden die jeweiligen Schließungszeiten zum Ende des Kalenderjahres durch die Mitgliederversammlung.
An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen:
► Heiligabend
► Silvester
► Rosenmontag
► zwischen Weihnachten und Neujahr
► an - in der Regel - ein bis zwei Brückentagen im Jahr
5. Beiträge
Die Höhe der Elternbeiträge ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Einkommen und Alter der Kinder. Die Beiträge an das Jugendamt werden vom Jugendamt direkt berechnet und eingezogen.
Über die Höhe des Beitrages an den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Der monatlich an den Verein zu zahlende Gesamtbeitrag beträgt zurzeit 102 € und ist - unabhängig vom Einkommen der Eltern - für alle Kinder in der Einrichtung gleich. Der Beitrag muss monatlich per Dauerauftrag auf das Konto der Kita überwiesen werden. Er setzt sich wie folgt zusammen:
► Trägeranteil: Die Höhe des Trägeranteils zur Aufbringung der nicht abgedeckten Betriebskosten wird gesetzlich festgelegt (4 % der Betriebskosten) und beträgt zurzeit pro Familie 24 € monatlich.
► Vereinbeitrag: Der Vereinsbeitrag in Höhe von zurzeit 22 € monatlich dient der Deckung der Kosten des Trägers.
► Essensgeld: Sowohl der Beitrag für das Mittagsessen als auch die Beiträge für die Getränke und die Nachmittagsmahlzeit sind kostendeckend auf jedes Kind umzulegen und belaufen sich zurzeit auf 50 € monatlich.
► Musikalische Früherziehung: Der Beitrag für die musikalische Früherziehung (zurzeit 6 €) ist ebenfalls kostendeckend zu entrichten.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Kosten für die Betreuung eines Kindes ermäßigen oder bezuschussen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss spätestens in dem Monat, in dem das Kind zum ersten Mal die Kindertageseinrichtung besucht, von den Eltern ein Antrag beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gestellt werden.
6. Anmeldung und Aufnahmekriterien
Das Kita-Jahr beginnt am 1. August und endet zum 31. Juli. Aufnahmen erfolgen in der Regel zu Beginn des neuen Kita-Jahres, das heißt zum 1. August.
Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes ist die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit als Mitglieder im Verein "Die Glühwürmchen e.V.". Die formelle Aufnahme neuer Mitglieder geschieht auf der Mitgliederversammlung, die Entscheidung über die Aufnahme neuer Familien liegt jedoch bei Vorstand und Leitung. Vorstellungs- und Bewerbungstermine im Beisein aller Eltern finden nicht statt.
Bei der Aufnahme der Kinder gelten folgende Kriterien:
Wenn die Anzahl der Bewerber größer als die Anzahl der Plätze ist, haben diejenigen Kinder Vorrang, deren Familien die oben genannten Kriterien erfüllen. Kinder, die keinen Platz erhalten haben, bleiben auf der Warteliste und rutschen entsprechend nach.
7. Abmeldung/Kündigung
Die Abmeldung eines Kindes/Kündigung des Betreuungsvertrags bzw. der freiwillige Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Kita-Leitung. Die Abmeldung des Kindes bzw. Kündigung des Betreuungsvertrages stellt gleichzeitig die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft dar. Die Kündigung kann nur zum Ablauf eines Kindergartenjahres (31. Juli) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende erfolgen.
Aus wichtigem Grund (Umzug, Bedarf sonderpädagogischer Betreuung o.Ä.) kann auch zu einem anderen Termin unter Einhaltung der dreimonatigen Frist gekündigt werden.
Es bedarf keiner schriftlichen Kündigung, wenn ein Kind eingeschult wird. In diesem Fall endet der Betreuungsvertrag automatisch, und die Vereinsmitgliedschaft wird - sofern keine weiteren Geschwisterkinder die Kita besuchen - ebenfalls automatisch beendet.
8. Elternengagement
Das Selbstverständnis und die Organisationsform lassen es nicht zu, dass sich die Aktivitäten der Eltern auf das Bringen und Abholen der Kinder beschränken. Das Engagement der Eltern muss sich insbesondere auf die folgenden Bereiche erstrecken:
a) Elternabende und Mitgliederversammlungen
Die Eltern sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme an den Elternabenden und Mitgliederversammlungen verpflichtet. Thema der Elternabende soll vor allem der Austausch über die Situation der Kinder in der Gruppe sein. Jedoch müssen auch Organisationsfragen diskutiert werden. Eltern, die an einem Elternabend oder einer Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können, sollen dies den Erzieher(inne)n, der Kita-Leitung oder dem Vorstand mitteilen; sie haben sich über die Inhalte und Beschlüsse des Elternabends mittels der Protokolle zu informieren.
b) Elternmitarbeit
Bei Aufnahme in den Verein verpflichten sich alle Eltern zur Mitarbeit. Ohne dieses Engagement ist der Betrieb der Einrichtung nicht aufrecht zu erhalten. Die Elternmitarbeit ist verschiedenartig organisiert:
► Vorstandsarbeit: Es müssen 5 Vorstandsposten besetzt werden. Welche Aufgaben die Vorstandsmitglieder haben, kann der Satzung der Kita entnommen werden.
► Elternbeirat: Es muss pro Kindergruppe ein Elternteil in den Elternbeirat gewählt werden. Der Elternbeirat dient als Ansprechpartner und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Vorstand und Leitung.
► Elternämter: Es gibt feststehende Elternämter, die in Verantwortung einzelner oder mehrerer Familien liegen
⇒ Einkaufsamt (Frühstück und Sonstiges): 2 Familie
⇒ Fegen des Außengeländes: 3-5 Familien
► Arbeitseinsätze: Arbeitseinsätze finden dann statt, wenn für besondere Aktionen oder für die Instandhaltung des Hauses bzw. des Außengeländes mehrere Helfer benötigt werden. Die Arbeitseinsätze werden vorher per Aushang angekündigt, und die Eltern können sich in die entsprechenden Listen eintragen.
Beispiele:
⇒ Flohmarkt (2 x jährlich): organisatorische Vor- und Nachbereitung, Kuchenspenden, Aufbau, Verkauf, Kaffee- und Kuchendienst, Abbau
⇒ Laubaktionen: gemeinsames Fegen des Außengeländes und Entsorgen des Gartenmülls
⇒ verschiedene Garteneinsätze: z.B. Pflege der Beete/Neubepflanzung
⇒ Putzeinsätze: nach Bedarf z.B. Grundreinigung der Räumlichkeiten inkl. Fenster etc.
► Raumpatenschaften: Jede Familie ist (mit ein bis vier weiteren Familien) für den Zustand eines Raumes in der Kita verantwortlich. Wir haben zwar eine Reinigungskraft, die für die tägliche Reinigung der Kita verantwortlich ist, aber gelegentlich müssen die Räume bzw. die Möbel/Spielzeuge in den Räumen grundgereinigt werden. Von den Erzieher(inne)n wird pro Raum eine Aufgabenliste gepflegt, auf der notiert wird, welche Bereiche wie oft gereinigt werden sollten. Die Eltern können auf diesen Listen eintragen, wann sie diese Arbeiten erledigt haben.
► Arbeitsgruppen: Darüber hinaus werden nach Bedarf und Thema feste Arbeitsgruppen gebildet, in denen sich Eltern einbringen können, z.B. bei der Planung, Renovierung bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten oder Außenbereichen. Hierfür gibt es Aushänge oder die Eltern werden persönlich angesprochen.
► Elterndienste: Für Ausflüge reicht oft die Begleitung der Kinder durch das vorhandene Personal nicht aus, manchmal kommt es auch während der normalen Betreuung zu kurzfristigen personellen Engpässen, z.B. durch Krankheit eines Erziehers/einer Erzieherin. In diesen Fällen können auch Eltern als "Ersatzerzieher/innen" einspringen (vorausgesetzt, deren Kind kommt mit der Situation zurecht).
► Sonstiges: Je nach Bedarf werden darüber hinaus gelegentlich Eltern persönlich oder per Aushang angesprochen, wenn es darum geht, kleinere Aufgaben zu erledigen, z.B. bei Ausfall der Putzfrau kleinere Putzdienste oder Küchenhilfe zu leisten, ein Regal anzubringen etc.
Die Eltern sind verpflichtet, sich regelmäßig über die Aushänge an den Infowänden (an der Eingangstür, im Flurbereich rechts und links und vor den Gruppenräumen) über anstehende Aktionen und Arbeitseinsätze zu informieren, sich gegebenenfalls in Listen einzutragen und Hinweise der Erzieher/innen bzw. der Kita-Leitung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Teilnahme jeder Familie an zwei Arbeitseinsätzen bzw. Arbeitsgruppen pro Kita-Jahr ist zwar für die Instandhaltung der Kita und die Aufrechterhaltung des Kita-Betriebes nicht ausreichend, aber von uns angesetztes absolutes Minimum. Eltern, die sich dennoch nicht beteiligen, müssen pro Arbeitseinsatz 50 € Ersatzzahlung leisten, im Kita-Jahr (August bis Juli) also maximal 100 €. Trotz dieser Ersatzzahlung können Eltern, die durch ihr Verhalten deutlich machen, dass sie die Satzung oder Ordnung der Kita nicht anerkennen und das Konzept der Elterninitiative nicht mittragen, durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
9. Krankheiten
Im Krankheitsfall sollte ein Kind zu Hause gesund gepflegt werden. Muss ein Kind zu Hause bleiben, ist die Einrichtung bis 9.30 Uhr zu informieren.
Eltern sind verpflichtet, Befindlichkeitsstörungen den Erzieher(inne)n mitzuteilen, auch wenn diese scheinbar schon abgeklungen sind (z.B. bei Magen-Darm-Erkrankungen).
Bei ansteckenden Krankheiten i.S.d. § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (auch Lausbefall) muss ein Kind zu Hause bleiben. Bei Rückkehr ist ein ärztliches Attest mitzubringen.
10. Aufsichtspflicht
Für den Weg zur Kita und den Rückweg sind grundsätzlich die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Erzieher/innen beginnt, wenn das betreffende Kind ihnen "übergeben" wurde oder sich von selbst bei ihnen eingefunden hat.
Bei Festen und Feiern liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.
* im Folgenden nur noch: "Kita"
** im Folgenden nur noch: "Eltern"