Schutzkonzept

1.         Vorwort und Leitbild

Es besteht die Pflicht für Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Kinder sollen erfahren und erleben, dass sie in der Einrichtung Vertrauen zu den Menschen haben können, die sie umgeben. Wichtig ist, dass die Kinder erfahren und lernen, dass sie ernst genommen werden, dass ihre Meinung und ihr Wohlbefinden von Bedeutung sind, dass sie jederzeit ihre Befindlichkeiten und Wünsche äußern können und dafür keine Ablehnung oder Ausgrenzung erfahren.

Wir sehen Kinder in ihrer Einzigartigkeit und unterstützen sie dabei sich in ihrem Entwicklungstempo zu entfalten. Dabei ist es uns wichtig, dass die Kinder sich stets willkommen und geborgen fühlen und ihre Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung zu fördern. 

Die gemeinsame Arbeit mit den Eltern ist partnerschaftlich und geprägt von Wertschätzung, Vertrauen und Respekt. Wir legen Wert auf eine offene, transparente Kommunikation. Wir setzen es uns stets als Ziel die Eltern, über die Themen mit denen wir uns beschäftigen, zu informieren. Wir nutzen dafür E-Mails, Infoabende, Elternabende oder den Newsletter. Gerne bieten wir auch Gespräche an, um über die Wünsche und Anmerkungen der Eltern zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. 

Das pädagogische Team arbeitet offen, wertschätzend und lernt voneinander. Kontinuierliche fachliche Weiterbildungen sorgen für eine stete Sicherung der Qualität unserer Arbeit.

Unser Träger setzt sich aus Eltern zusammen, die sich bewusst für ehrenamtliches Engagement, aktive Mitarbeit und Mitbestimmung entschieden haben. Der Träger   sorgt für gute Rahmenbedingungen und beteiligt das pädagogische Fachpersonal an allen wichtigen Entscheidungen. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Schutzkonzeptes nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird.

 

2.         Ziele des Schutzkonzeptes

Die Rechte der Kinder sollen gestärkt werden. Folgende Formen von Kindesrechtsverletzungen gibt es:

-          Fehlverhalten durch Unterlassen/Vernachlässigung

-          Emotionale Gewalt

-          Körperliche Gewalt/Misshandlung

-          Sexualisierte Gewalt

Der Kinderschutzbund hat zehn der wichtigsten Kinderrechte formuliert die wir im Folgenden aufführen möchten:

Recht auf Bildung

Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Das bedeutet, dass jedes Mädchen und jeder Junge die Möglichkeit haben soll, in die Schule zu gehen und Dinge zu lernen. Egal, wo du wohnst oder wie du aussiehst, du hast das Recht, Bücher zu lesen, Mathe zu lernen und viele interessante Sachen zu entdecken. Die Lehrer und Lehrerinnen sind da, um zu helfen und sicherzustellen, dass du all die Dinge lernst, die du wissen möchtest.

Recht auf Schutz vor Gewalt

Dieses Kinderrecht sagt, dass du das Recht darauf hast, in einer sicheren und friedlichen Umgebung aufzuwachsen, ohne dass dir jemand wehtut. Weh tun kann körperlich oder seelisch sein und es ist nicht gut für deine Gesundheit und Entwicklung. Falls dir doch mal etwas passiert, ist es wichtig, dass es jemanden gibt, dem du es erzählen kannst, damit du Hilfe bekommst.

Recht auf Spiel und Freizeit

Du brauchst Zeit zum Lachen und Entspannen, genauso wie alle anderen, besonders die Kleinsten in unserer Gesellschaft! Für dich ist es wichtig, einfach mal deiner Fantasie freien Lauf zu lassen oder Zeit mit Freunden zu verbringen. Deshalb sagt die UN-Kinderrechtskonvention, dass du das Recht hast zu spielen, dich zu entspannen und Spaß zu haben.

Recht auf Schutz der Privatsphäre

Du hast das Recht auf Privatsphäre! Das bedeutet, dass es Dinge gibt, die nur für dich sind und die niemand ohne deine Erlaubnis sehen oder wissen sollte. Zum Beispiel ist dein Zimmer ein Ort, der nur dir gehört, und du kannst entscheiden, wer hereinkommen darf. Auch deine Gedanken und Geheimnisse sind wichtig, und niemand sollte sie ohne deine Zustimmung erfahren. Das Recht auf Privatsphäre schützt dich und sorgt dafür, dass du dich sicher und geborgen fühlen kannst.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Du hast das Recht, mitzubestimmen! Das bedeutet, dass du gehört wirst und Einfluss auf dein Leben nehmen darfst. Es ist wichtig für dich, selbstständig zu sein und dich wertvoll zu fühlen. Erwachsene sollten dich ermutigen und unterstützen, deine Meinung zu sagen. Auch Institutionen sollten dafür sorgen, dass du mitentscheiden kannst. Das ist nicht nur fair, sondern auch demokratisch. Jeder, egal wie alt, sollte respektiert werden und seine Rechte haben.

Recht auf Zugang zu Medien

Du hast das Recht, Medien zu nutzen! Das bedeutet, dass du Bücher lesen, Filme anschauen und spannende Geschichten hören kannst. Die Medien sind wie Fenster zu einer großen Abenteuerwelt. Du kannst lernen, neue Dinge entdecken und Spaß haben. Aber es ist wichtig, dass Erwachsene darauf achten, dass die Medien, die du nutzt, gut für dich sind. Das Recht auf Zugang zu Medien ermöglicht es dir, die Welt besser zu verstehen und deine Fantasie zu entfalten.

Recht auf Gesundheit

Du hast das Recht, gesund zu sein! Das bedeutet, dass du das Recht darauf hast, von einem Arzt oder einer Ärztin behandelt zu werden, wenn du krank bist. Du solltest regelmäßig zum Arzt gehen, damit er nachschauen kann, ob alles in Ordnung ist. Impfungen sind auch wichtig, um dich vor Krankheiten zu schützen. Essen ist wie Superkraft für deinen Körper, deshalb ist es wichtig, dass du gesundes Essen bekommst, um groß und stark zu werden. Dein Zuhause sollte sicher und gemütlich sein, damit du dich wohlfühlen kannst.

Recht auf Gleichheit

Du hast das Recht auf Gleichheit! Das bedeutet, dass es nicht wichtig ist, ob du ein Mädchen oder ein Junge bist, woher du kommst oder wie du aussiehst. Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Das betrifft die Schule, den Spielplatz und alles andere. Es ist so, als ob alle Kinder in einem großen Team sind, und alle werden fair behandelt. Niemand sollte schlechter behandelt werden nur wegen etwas, das man nicht ändern kann.

Recht auf besondere Fürsorge

Du hast das Recht auf besondere Fürsorge! Das bedeutet, dass, wenn du besondere Hilfe oder Unterstützung brauchst, es jemanden gibt, der sich um dich kümmert. Manchmal haben Kinder spezielle Bedürfnisse, sei es wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder anderen Gründen. Das Recht auf besondere Fürsorge stellt sicher, dass du die Hilfe bekommst, die du brauchst, damit du genauso glücklich und stark aufwachsen kannst wie alle anderen Kinder.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Du hast das Recht auf Schutz, besonders wenn es Krieg gibt oder du auf der Flucht bist! Das bedeutet, dass du in Sicherheit sein sollst, auch wenn es in deiner Umgebung gefährlich ist. Wenn du dein Zuhause verlassen musst, haben Erwachsene die Verantwortung, dich zu beschützen und dafür zu sorgen, dass du Essen, Wasser und ein sicheres Bett bekommst. Alle Kinder verdienen ein friedliches Leben, und das Recht auf Schutz sorgt dafür, dass du, egal wo du bist, sicher und behütet aufwachsen kannst.

 

Wir legen Wert darauf, dass Kinder über diese Rechte aufgeklärt werden und die Mitarbeitenden in unserer Kita für die Einhaltung Sorge tragen.

Darüber hinaus soll das Schutzkonzept…

…dazu beitragen, dass die Aufklärungs- und Präventionsarbeit in unserer Einrichtung einen professionellen und fachlichen Rahmen hat.

…den Fachkräften Handlungssicherheit geben, ins Besondere beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

…das Thema Grenzachtung in der Einrichtung und auch in Familie und Umfeld der Kinder bearbeiten.

…für Transparenz gegenüber Dritten sorgen und die Kultur der Achtsamkeit stärken.

Wir wollen unsere wohlwollende Gesprächskultur weiterentwickeln. Dafür werden Beteiligungsverfahren für Kinder entwickelt und Beschwerdeverfahren für alle Beteiligten erarbeitet.

 

3.         Verhaltenskodex

Der Träger und wir sind in der Verantwortung Mitarbeiter*innen einzustellen, denen vertrauenswürdig Kinder anvertraut werden können. Bei Neueinstellung ist durch die neuen Mitarbeitenden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Das polizeiliche Führungszeugnis wird alle fünf Jahre erneut eingefordert. Es wird umgehend über das bestehende Regelwerk informiert und die gemeinsam erarbeitete Verhaltensampel wird vorgelegt. Ziel hierbei ist es, jedem Mitarbeitenden eine Orientierung für angemessenes und gewünschtes Verhalten in unserer Einrichtung zu geben und dient der Verhinderung von grenzüberschreitendem Verhalten. 

Die Verhaltensampel der Einrichtung:

Dieses Verhalten geht nicht

-          Private Anrufe von Kindern und Eltern

-          Küssen

-          Intim anfassen

-          Zwingen

-          Schlagen, kneifen, schubsen, verletzen, misshandeln, körperliche Übergriffe

-          Isolieren, fesseln, einsperren

-          Angst machen

-          Sozialer Ausschluss

-          Vorführen

-          Nicht beachten

-          Diskriminieren, bloßstellen, lächerlich machen

-          Fotos von Kindern in soziale Netzwerke/ ins Internet stellen

-          Abgeschlossene Türen, wenn Erzieher*innen alleine mit Kindern sind

-          Intimsphäre der Kinder missachten

-          Geschenke von Erzieher*innen an Kinder

-          Medikamentenmissbrauch

-          Bewusste Aufsichtspflichtverletzung

-          Privat auf Kinder aufpassen

-          Eingrenzen bei altersgerechten Körpererkundungsspielen

-          Unangemessene, knappe Kleidung tragen

-          Fotos mit privaten Handys machen

-          Geheimnisse, unter Erzieher*innen und Kinder

 

Dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch/für die Entwicklung nicht förderlich

-          Sozialer Ausschluss/ vor die Tür in Begleitung

-          Auslachen

-          Ironisch gemeinte Sprüche

-          Regeln ändern oder werden von Erzieher*innen nicht eingehalten

-          Nicht ausreden lassen

-          Autoritäres Erwachsenenverhalten

-          Starke körperliche Anspannung mit Aggression

-          Unsicheres Handeln

Die aufgezählten Verhaltensweisen können im Alltag passieren, müssen jedoch reflektiert werden.

 

Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig

-          Positive Grundhaltung, Freundlichkeit, Ehrlichkeit

-          Kinder und Eltern wertschätzen

-          Nähe und Distanz wahren

-          Einhaltung der Intimsphäre

-          Trost spenden

-          Hilfe bei der Einhaltung der Hygiene

-          Hilfe zur Selbsthilfe

-          Verlässliche Strukturen schaffen, konsequent und verständnisvoll sein

-          Den Gefühlen der Kinder werden Raum gegeben

-          Ehrlich und authentisch sein

-          Jedes Thema wird wertgeschätzt

-          Fotos werden ausschließlich mit der einrichtungseigenen Kamera gemacht

-          Erzieher*innen bleiben bei Körpererkundungsspielen in der Nähe

-          Selbstreflexion

-          Regeln und Tagesablauf einhalten

-          Fair sein

-          Die Kinder werden gleichbehandelt und es werden keine Unterschiede gemacht

Zudem wird eine Selbstverpflichtungserklärung vorgelegt und unterschrieben (siehe Anhang).

Jede*r Mitarbeitende nimmt verpflichtend an einer Präventionsschulung teil, die alle fünf Jahre aufgefrischt werden muss. Alle Mitarbeitenden werden so befähigt Gefährdungsrisiken einzuschätzen und entsprechend des Schutzkonzeptes zu handeln.

Die kollegiale Fallberatung und Feedback innerhalb des pädagogischen Teams, bildet hierbei eine wichtige Grundlage, genauso wie Beobachtungen und Dokumentationen.

Die Kooperation mit Ansprechpartner*innen ermöglicht einen sicheren Umgang mit schwierigen und grenzverletzenden Situationen.

 

4.         Nähe und Distanz 

Die vom Kind gewählte Nähe ist ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Alltags (körperliche Selbstbestimmung). Gemeinsam mit den Kindern achten wir darauf, dass die Intimsphäre nicht verletzt wird. Die Kinder dürfen entscheiden, welche*r Mitarbeitende sie beim Toilettengang unterstützt oder von wem sie gewickelt werden.  

Wir orientieren uns außerdem, an den Empfehlungen die Ursula Enders in ihrem Buch „Grenzen achten“ formuliert hat.

-      „Mädchen und Jungen werden grundsätzlich mit ihren Vornamen und nicht mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.

-      Räume, in denen sich Betreuungspersonen mit Kindern (…) aufhalten, dürfen nicht abgeschlossen werden, sodass sie     jederzeit von außen zugänglich sind.

-      Betreuungspersonen sind verpflichtet, Verwandtschaftsverhältnisse und private Beziehungen/ Kontakte zu Kindern (…)   oder deren Familien im Team offen zu legen.

-      Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen einer ihrer pädagogischen Tätigkeit entsprechende   Kleidung. Sexuell aufreizende (Freizeit-) Kleidung, die viel Haut sichtbar werden lässt oder bei der sich Genitalien   abzeichnen, ist keine angemessene Kleidung im Berufsalltag.

-      Geschenke von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Kinder (…) sind im Team abzusprechen und dürfen eine der   professionellen Beziehung entsprechenden Größe nicht überschreiten.

-      Ein Arbeitsplatz ist kein Therapieplatz für Fachkräfte. Für vorübergehende aktuelle persönliche Belastungen von               Kolleginnen und Kollegen Verständnis zu haben, gehört zu einer kollegialen Umgangsweise. Detailschilderungen über       persönliche Belastungen sollten jedoch zum Schutz aller Beteiligten nicht zum Teamgespräch werden. Es ist die Verantwortung von Fachkräften, sich für die Bewältigung aktueller oder zurückliegender Belastungen professionelle Hilfe  außerhalb der Arbeitszusammenhänge zu suchen.“

Es kann umgekehrt ebenfalls vorkommen, dass eine Fachkraft die körperliche Nähe eines Kindes als unangenehm empfindet. Das kann daran liegen, dass das Kind sich grenzverletzend verhält (beispielsweise den Genitalbereich der/des Mitarbeitenden berührt) oder aber auch daran, dass die Fachkraft in dem Moment nicht in der Stimmung für körperliche Nähe ist. Das Kind in diesem Fall freundlich aber bestimmt zurück zu weisen ist das gute Recht der Fachkraft und dient in dem Moment als Vorbild für das Setzen von Grenzen. Die körperliche Selbstbestimmung ist in unserer Einrichtung, ein Recht aller und ein unantastbares Gut.

 

5.         Partizipation

Wir beteiligen Kinder so früh wie möglich an Entscheidungsprozessen und übergeben ihnen ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten entsprechend Verantwortung. So lernen sie Kreativität, Ausdauer und Weitsicht. In dem sie als eigenständige Wesen respektiert werden, stärken wir ihr Selbstbewusstsein. Sie verinnerlichen demokratische Prozesse und lernen, Rücksicht zu nehmen, Kompromisse zu schließen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Kinder machen die Erfahrung, dass man sich engagieren muss, um etwas zu bewirken, und lernen, mit Frustration umzugehen. Sie haben das Gefühl, dazu zu gehören und mitbestimmen zu können. Sie sollen feststellen, dass ihre Meinung wichtig ist, geachtet und beachtet wird und, dass sie Einfluss haben auf das was um sie herum passiert. Durch die gemischte Altersgruppe, aber auch durch das alltägliche Zusammenleben von nicht behinderten Kindern und Kindern mit Behinderung werden diese Prozesse noch intensiviert. Im sozialen Umgang soll es für die Kinder zur Selbstverständlichkeit werden, Hilfestellung zu leisten und Unterschiede anzuerkennen. Diese, auch unter dem Stichwort der Partizipation, zu subsumierenden Aspekte verstehen wir als Teil unseres Bildungsauftrages. Neben der Förderung von Kindern u.a. im kognitiven, psychomotorischen, sensorischen, sprachlichen und mathematischen Bereich ist für uns die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität Grundlage jedes Bildungsprozesses.

Um den Kindern die aktive Mitbestimmung zu ermöglichen, finden monatliche Kinderteamsitzungen statt. Die Kinder können ihre Vorschläge bezüglich folgender Themen einbringen:

-          Müssen Regeln besprochen werden oder neu verhandelt werden?

-          Welches Essen wird angeboten?

-          Gestaltung von Festen

-          Spiele/ Bücher/ Medien die für die Gruppen angeschafft werden sollen

-          Gestaltung der Gruppenräume

-          Wohin geht der nächste Ausflug?

Die Themen für die Kinderteamsitzung können die Kinder im „Wunschkasten“ festhalten. Der „Wunschkasten“ ist ein Briefkasten der im Eingangsbereich der Kita hängt. Dieser Briefkasten kann von allen Kindern genutzt werden, um Wünsche, Kritik und Anregungen in Form von selbst gemalten Bildern, (mit Hilfe) geschriebenen Briefen, Fotos / Bildern aus Katalogen / Zeitschriften usw. einzuwerfen. Der Kasten wird einmal monatlich geöffnet, um gemeinsam nachzusehen welche Wünsche formuliert wurden.

 

6.         Beschwerdeverfahren 

Sowohl Eltern als auch Kinder sind in der Einrichtung stets eingeladen Feedback zu geben, Kritik zu üben und sich zu beschweren.

Beschwerdeverfahren Eltern:

Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen den Fachkräften und Sorgeberechtigten oder Dritten ist die Basis unserer pädagogischen Arbeit. Um eine gute Vertrauensbasis zwischen den Sorgeberechtigen und den pädagogischen Mitarbeitenden zu gestalten, ist es wichtig, einen wertschätzenden Umgang auf Augenhöhe durchzusetzen. Hierzu gehört auch der respektvolle Umgang mit Beschwerden. Dazu kann das direkte Gespräch (Tür- und Angelgespräch) oder auch ein vereinbarter Termin zum Elterngespräch genutzt werden.

Beschwerdeverfahren Kinder:

Beim Erarbeiten des Beschwerdeverfahrens für die Kinder, dienten folgende Fragen von Rüdiger Hansen (Sozialpädagoge) und Raingard Knauer (u.a. Professorin für Pädagogik) als Orientierung:

-          Worüber dürfen sich Kinder in der Kita beschweren?

-          Wie bringen Kinder Beschwerden zum Ausdruck?

-          Wie können Kinder dazu angeregt werden, sich zu beschweren?

-          Wo können sich Kinder in der Kita und über die Kita beschweren?

-          Wie werden Beschwerden von Kindern aufgenommen und dokumentiert?

-          Wie werden Beschwerden von Kindern bearbeitet/Wie wird Abhilfe geschaffen?

-          Wie wird der Respekt den Kindern gegenüber im gesamten Beschwerdeverfahren zum Ausdruck                      gebracht?

-          Wie können sich pädagogische Fachkräfte gegenseitig unterstützen, eine beschwerdefreundliche                      Einrichtung zu entwickeln?

Kinder haben die Möglichkeit sich im pädagogischen Alltag einer Fachkraft anzuvertrauen oder im morgendlichen Stuhlkreis ihr Anliegen hervorzubringen. Außerdem können die regelmäßigen Kinderteamsitzungen für Beschwerden genutzt werden. Hier werden die Kinder dazu angeregt, ihre Beschwerden zu äußern. Kinder bringen ihren Unmut anders zum Ausdruck als Erwachsene. Die Mitarbeitenden sorgen stets dafür, dass die Kinder sich sicher fühlen ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Beschwerden können je nach Alter, Entwicklungsstand oder Persönlichkeit des Kindes in Form von Wut, Traurigkeit oder Rückzug geäußert werden. Auf dieses Verhalten wird durch die Mitarbeitenden eingegangen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht.

Außerdem kann der „Wunschkasten“ für die Beschwerden der Kinder genutzt werden. Uns ist es wichtig, dass jedes Thema ernst genommen wird und besprochen wird.

Beschwerdeverfahren Mitarbeitende:

In unserem Team herrscht eine offene Streit- und Konfliktkultur. So können alle Mitarbeitenden ihre Unzufriedenheit im direkten Gespräch oder in der Teamsitzung ansprechen. Es ist von besonderer Bedeutung gemeinsam nach Lösungsvorschlägen zu suchen.

 

7.         Prävention

Der wichtigste Baustein in der Präventionsarbeit in Kindertageseinrichtungen ist die Körperaufklärung. Um fachlich angemessen mit Kindern über sexualpädagogische Themen sprechen zu können, haben wir mehrere Termine mit einer Sexualpädagogin wahrgenommen. Dabei konnten wir unser Fachwissen ausbauen und mit einem Elternabend mehr Verständnis für Themen wie "kindliche Sexualität" schaffen. Im Folgenden geben wir eine Übersicht, über die entsprechenden Themen:

Was ist mit Sexualität gemeint?

•      sozial geformt und individuell kultiviert

•      Vielfalt sexueller Lebens- und Ausdrucksformen

•      Vier Sinnaspekte: Fruchtbarkeit – Lust – Identität – Beziehung

•      kindliche Sexualität unterscheidet sich von Erwachsenensexualität

•      Sexuelle Entwicklung vollzieht sich wesentlich im nicht-sexuellen Bereich (Bedürfnisgeschichte;                        Körpergeschichte; Beziehungsgeschichte; Geschlechtsgeschichte)

Was ist kindliche Sexualität?

•      Ist keine erwachsene Sexualität!

•      Kinder sind mit dem ganzen Körper auf der Suche nach maximaler Lustgewinnung wie matschen,                    kuscheln, sich wälzen, zappeln, lachen…

•      Ist spielerisch, absichtslos, spontan, egozentrisch, neugierig, nicht genital fixiert und die sexuellen                    Handlungen werden nicht als sexuell wahrgenommen

•      Psychosexuelle Entwicklung nach Freud unterteilt die Entwicklung in Stufen

•      Die Mitarbeitenden in Kitas haben erheblichen Einfluss

 

Kinder brauchen eine…

sexualfreundliche,

liebevolle,

gelassene,

unaufgeregte,

fürsorgliche,

aufgeklärte

…Begleitung.

 

Wir haben uns außerdem damit beschäftigt, welches Verhalten altersentsprechend ist und wie wir angemessen auf unerwünschtes Verhalten reagieren können. Kinder benötigen einen Rahmen um sich auszuprobieren, den die Erwachsenen vorgeben. So geben wir den Kindern mit auf den Weg, was Intimsphäre bedeutet und arbeiten mit ihnen zum Thema Grenzen setzen und Grenzen anderer achten.

Im Folgenden möchten wir einen Überblick über das kindliche Verhalten geben:

1. Lebensjahr:

Ein Kind, das auf die Welt kommt, ist mit allen Sinnen ausgestattet, um die Welt zu erkunden und zu erfassen, aber die Sinne sind unterschiedlich weit entwickelt. Von besonderer Bedeutung ist in den ersten Lebensmonaten der Mund: zunächst zum Saugen. In erster Linie saugen die Kinder im ersten Lebensjahr zur Nahrungsaufnahme, unter anderem aber auch zum Erhalt von Wohlgefühl und zur Beruhigung. So nuckeln Säuglinge häufig nach der körperlichen Sättigung oft weiter und zeigen dabei großes Wohlbefinden, besonders dann, wenn die Situation des Stillens oder der Fläschchenfütterung in Ruhe erfolgt und sie die warme Haut und Geborgenheit der Bezugsperson spüren. Das Saugen und Nuckeln sind für das Kind eine sinnliche Freude, die sich bald auf andere Gegenstände überträgt. So wird zum Beispiel das Schmusetuch in den Mund genommen und genussvoll daran genuckelt. Kinder in diesem Alter genießen es, wenn sie sich mit der Befreiung aus der Windel nackt zum Beispiel auf einer Decke auf dem Bett oder Fußboden bewegen dürfen. Dabei kann das Kind seinen Körper anders spüren und sich mit zunehmendem Alter auch selbst mit Händen erkunden. Diese Entdeckungsreise gehört zu seinem natürlichen Neugierverhalten und ist wichtig, da sie ein Gefühl für seinen ganzen Körper verschafft. 

2. Lebensjahr:

Bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres entwickelt ein Kind ein Bewusstsein für Körperausscheidungen und die dazugehörigen Zonen. Somit gehört auch die Erkundung der Beschaffenheit der eigenen Genitalien und später auch die seiner nächsten 

Angehörigen zum Neugierverhalten von Kindern. Die Reaktionen der Erwachsenen im familiären Umfeld des Kindes auf dieses Neugierverhalten können sehr unterschiedlich ausfallen. Erzieher*innen, Mütter und Väter müssen die Grenzen der Kinder wahren und sollten auch ihre eigenen Grenzen beachten und dadurch auch Vorbild sein. Während es anfangs primär um das Erfassen der genitalen Beschaffenheit durch Berührungen geht, entdecken einige Kinder später, dass sie sich selbst lustvolle Gefühle über Selbststimulation verschaffen können – die Genitalien werden zur Lustquelle. Das Bewusstsein für das eigene Geschlecht, also die sexuelle Identität, wird in der zweiten Hälfte des zweiten Lebensjahres erreicht. Es bedeutet, die Tatsache zweier verschiedener Geschlechter anzuerkennen und sich selbst einem zuzuordnen. Das zweite Lebensjahr ist wesentlich vom Spracherwerb geprägt: Das Kind spricht Erwachsenen nach, erfindet aber auch eigene Begriffe für das, was es in seiner Umwelt erkennt oder formt Gehörtes um. Und so lernt das Kind bereits in diesem frühen Alter, ob es für alles oder einiges, was mit Sexualität zu tun hat, auch Wörter gibt, und wenn ja, welche. 

3. Lebensjahr:

In dieser Altersphase zeigt das Kind seinen eigenen Willen und übt seine Widerstandskraft, indem es sich trotzig benimmt. Für seine Persönlichkeitsentwicklung ist es wichtig, dass das Kind mit seinem „Ja“ und „Nein“ von seinen Eltern geachtet wird oder ob diese ihre Vorstellungen durchsetzen. Das Kind erhält die Chance zu lernen, dass es auch selbst bestimmen darf, ob und welche Berührungen es bekommen und geben möchte. Diese wertvolle Fähigkeit, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und anderen gegenüber ausdrücken zu können, soll dem Kind vermittelt werden. Die Sprache ermöglicht dem Kind auch das Benennen der eigenen Gefühle. Kinder im dritten Lebensjahr erkunden ihre Umwelt zunehmend eigenständiger und stellen Erwachsenen „Warum-Fragen“. Auch Sexualität, Zeugung und Geburt sind Gegenstand ihres Interesses und verlangen nach Aufklärung. 

4. Lebensjahr:

Im Alter von vier Jahren sind sowohl die motorischen Fähigkeiten eines Kindes als auch seine psychische Entwicklung so weit fortgeschritten, dass es zu einer Vergrößerung des Bewegungs- und Erfahrungsspielraumes kommt. Jungen wie Mädchen möchten groß und stark sein. Sie trauen sich nun auch eine größere Entfernung von ihren Bezugspersonen zu. Der Zuwachs an körperlicher Kraft und selbstständigen Bewegungsmöglichkeiten macht Mädchen und Jungen stolz und ermuntert zum Erproben der eigenen Grenzen. Dies ist eine wichtige Phase zur Ausbildung eines 

Selbstbewusstseins. Mit der verstärkten Selbständigkeit wächst das Bedürfnis der Kinder nach eigenen Kontakten, zum Beispiel auch in Spielgruppen oder im Kindergarten. Die in einer größeren Gruppe erworbenen sozialen Kompetenzen bilden eine wesentliche Grundlage für den späteren Umgang in gleich- und gegengeschlechtlichen Beziehungen. Gerade bei vermehrten Begegnungen mit relativ fremden Menschen, für die oft andere Regeln gelten als für die Familie, können bei den Kindern im vierten Lebensjahr körperlich-sexuelle Schamgefühle entstehen. Gefühle der Scham tauchen insbesondere in Situationen auf, in denen es um Nacktheit geht. Auch in dieser Phase ist es wichtig, Kinder darin zu bestärken, dass Grenzen setzen und Nein-Sagen erlaubt ist. Irgendwann zwischen drei und fünf Jahren entdecken Mädchen ihre besondere „Liebe“ für den Vater und Jungen ihre „Liebe“ für die Mutter. Dies kann auch mit Eifersuchtsgefühlen und Rivalität gegenüber dem anderen Elternteil einhergehen. 

5. Lebensjahr:

Im Alter von vier bis fünf Jahren ist die geistige Entwicklung so weit fortgeschritten, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht eine neue Stufe erreicht. In Rollenspielen wird die soziale Dimension des Geschlechterverhältnisses gestaltet. Das bei Erwachsenen beobachtete Verhalten als Liebes- und Elternpaar wird nachgeahmt und das Vater- und Mutter-Sein, zum Teil auch im Rollentausch, in Rollenspielen immer wieder ausprobiert. Das neu erwachte Interesse am Geschlechtlichen hat darüber hinaus auch eine körperliche Dimension. Es geht darum, Gemeinsamkeiten und Unterschiede durch genaues Betrachten und zum Teil auch durch Berühren und Vergleichen festzuhalten. Bei Doktorspielen wollen die Kinder meist keine Zuschauer. Dieser Rückzug in die Heimlichkeit drückt den Wunsch nach Intimität aus und sollte von den Erwachsenen, solange das Spielen unauffällig ist, respektiert werden. In diesem Alter kommen häufig die ersten innigen Freundschaften zwischen einem Jungen und einem Mädchen zustande, die meistens mit starken Liebesgefühlen verbunden sind. Die Gefühle und deren Ausdruck im Verhalten unterscheiden sich dabei nur wenig von denen Erwachsener. Sie drücken damit die gleichen Bedürfnisse nach Wärme und Geborgenheit im Zusammensein mit der geliebten Person aus, wie die Erwachsenen. Die Eltern-Kind-Beziehung verändert sich. Häufig ist auch ein Zuwachs an Autonomie beim Kind zu beobachten. Die Anhänglichkeit des Kindes lässt wahrscheinlich nach, es braucht weniger Fürsorge als früher und bestimmte Rituale, wie zum Beispiel das gemeinsame Baden, hören vielleicht auf. 

6. Lebensjahr:

Auch in diesem Jahr macht das Kind im geschlechtlichen Bereich weitere Entwicklungsschritte. Besonders auffällig ist die soziale Konzentration eines Großteils der Jungen und Mädchen auf das eigene Geschlecht, die oft verbunden ist mit der Abwertung des anderen Geschlechts. In dieser Phase suchen die Kinder jeweils die Selbstvergewisserung als Mädchen beziehungsweise Junge. Viele Kinder versuchen durch das ausschließliche Zusammensein mit ihresgleichen ihre Geschlechtsidentität zu stärken. Durch starkes Abgrenzen der Jungen von den Mädchen und auch der Mädchen von den Jungen entwickeln Jungen wie Mädchen oft auch überzogene geschlechtstypische Verhaltensweisen. Nicht nur in diesem Alter, da aber verstärkt, provozieren die Kinder die Erwachsenen mit sexuell gefärbten Witzen sowie Sprüchen und Begriffen aus dem Sexual- und Fäkalbereich. Kinder finden schnell heraus, dass sie Eltern und Erzieher*innen mit bestimmten Wörtern und Sprüchen herausfordern können, um in ihrem Erleben die sonstige Überlegenheit der Erwachsenen außer Kraft zu setzen. Erzieher*innen sollten sich bewusst machen, dass sie das Recht haben, eigene Grenzen und Gefühlsverletzungen deutlich zu machen, und dass sie die Verantwortung für das Klima in der Kindertageseinrichtung tragen. Kurz vor dem Schuleintritt wächst das Interesse der Kinder an Geschriebenem. Kinder versuchen zu entziffern, betrachten Bilder aufmerksamer und ändern häufig auch ihre Fernsehgewohnheiten: Sendungen, die eher für ältere oder Erwachsene gedacht sind, wecken ihre Neugier. Insbesondere Unterhaltungszeitschriften und Fernsehen beschäftigen sich geradezu permanent mit dem Thema Sexualität in all seinen Facetten. Umso wichtiger ist es, dass Eltern dieser Realität nicht aus dem Weg gehen, sondern sich immer mal wieder mit dem Kind darüber unterhalten, was es sieht und hört und was es dazu denkt. Indem sie gemeinsam auch sexuelle Themen besprechen, bestehen gute Chancen, dass das Kind seine Vorstellungen und Einstellungen in ihrem Sinne korrigiert.

Wir legen Wert darauf, Kinder angemessen zu begleiten und zu einem positiven Körpergefühl beizutragen. Wir nehmen unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag dabei ernst und nutzen geeignete Fachliteratur zu sexualpädagogischen Themen. Es ist uns wichtig, dass wir die Intimsphäre und die Körpergrenzen stets wahren. Mit einem angemessenen Nähe- und Distanzverhalten dienen wir als Modell für die Kinder und tragen damit auch zur Prävention von Grenzverletzungen unter den Kindern bei.

Außerdem vermitteln wir den Kindern folgende Regeln für Körpererkundungsspiele:

•      Es werden keine Körperteile oder Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt

•      Größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben bei dem Spiel nichts zu suchen

•      Jedes Kind entscheidet selbst ob und mit wem es spielt

•      Jeder kann jederzeit Hilfe holen

•      Wir passen auf, dass uns kein Fremder sehen kann

•      Wir spielen nur so lange, wie es für alle schön ist

•      Keiner tut einem anderem weh

Wir beurteilen, ob ein Machtgefälle vorhanden ist und unterbinden das Spiel, wenn notwendig. Außerdem achten wir darauf, dass die Kinder geeignete Räumlichkeiten nutzen und sich getrennt von der Großgruppe befinden.

Wir sind jederzeit für die Kinder ansprechbar und vergewissern und in regelmäßigen Abständen, ob es allen gut geht oder Jemand das Spiel beenden möchte.

Wenn Kinder im Umgang miteinander von Beginn an Konsens erlernen können, lernen sie dies auch für ihr späteres Leben. Aufgeklärte Kinder können ihre Grenzen besser benennen und werden selbst weniger häufig übergriffig.

 

8.         Kinderschutz 

Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten oder aber durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln oder unverschuldetes Versagen.

Ein Sorgerechtsmissbrauch meint die Ausnutzung der elterlichen Sorge zum Schaden des Kindes. Unverschuldetes Versagen meint Beeinträchtigungen des Kindeswohls, ohne dass den Personensorgeberechtigten die Schädlichkeit des Handelns oder Unterlassens bewusst ist.

Als Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung gelten im Detail:

Vernachlässigung:

Vernachlässigung wird definiert, als andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglicher Handlungen der Eltern oder anderer autorisierter Betreuungspersonen, die für die Versorgung des Kindes auf körperlicher oder emotionaler Ebene nötig wären.

Diese Unterlassungen können verschiedene Grundbedürfnisse von Kindern betreffen.

Körperliche Vernachlässigung: unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung oder mangelhafte Hygiene, mangelhafte medizinische Versorgung, unzureichende Wohnverhältnisse u. Ä.

Erzieherische und kognitive Vernachlässigung: fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahme, fehlende Anregung zu Spiel und Leistung

Emotionale Vernachlässigung: Mangel an Wärme, Geborgenheit, Wertschätzung u. Ä.

Unzureichende Aufsicht: Alleinlassen von Kindern innerhalb und außerhalb des Wohnraums, ausbleibende Reaktion auf unangekündigte Abwesenheiten des Kindes.

Vernachlässigung ist häufig schwer zu fassen. Einer der Gründe dafür ist eine Vielfalt an Lebensstilen. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, was Kinder brauchen und was nicht. „Wie schmutzig dürfen Kinder sein, bevor man von Vernachlässigung spricht?“ Das beurteilen Menschen ebenso unterschiedlich wie: „Wieviel Freiheit brauchen Kinder, bevor man von Vernachlässigung spricht?“ Bei solchen mögen die Antworten je nach kulturellem Hintergrund bzw. je nach bevorzugter Lebensphilosophie sehr unterschiedlich lauten, obwohl den Eltern das Wohl ihrer Kinder gleichermaßen am Herzen liegt.

Erziehungsgewalt und Misshandlung:

Als Erziehungsgewalt lassen sich leichte Formen der physischen und psychischen Gewalt an einem Kind bezeichnen. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des betroffenen Mädchens oder Jungen zum Ziel. Trotz des Rechts von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung erfahren diese leichten Formen immer noch in Teilen der Bevölkerung eine weitgehende Toleranz.

Kindesmisshandlung meint demgegenüber physische und psychische Gewalt, bei der mit Absicht Verletzungen und Schädigungen herbeigeführt oder aber diese Folgen mindestens bewusst in Kauf genommen werden. Diese schweren Formen werden in weiten Teilen der Bevölkerung entsprechend nicht mehr toleriert.

Gewalt und Misshandlung kann durch die Personensorgeberechtigten und durch Personen geschehen, die zeitweilig mit der Betreuung, Erziehung oder Beaufsichtigung von Kindern betraut sind. In Frage kommen letztendlich aber auch Fremde bzw. den Kindern kaum bekannte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.

Körperliche Erziehungsgewalt und Misshandlung

Zu körperlicher Erziehungsgewalt zählen Körperstrafen im Sinne einer nicht zufälligen Zufügung kurzzeitiger körperlicher Schmerzen wie z. B. leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken.

Als körperliche Misshandlung gelten demgegenüber z. B. Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern.

Psychische Gewalt 

Zu den psychischen Erscheinungsformen werden Verhaltensmuster und Vorfälle gezählt, die Kindern das Gefühl vermitteln, sie seien wertlos, ungewollt, nicht liebenswert. Von einer psychischen Misshandlung ist auszugehen, wenn eine oder mehrere Unterformen kennzeichnend für die Eltern-Kind-Beziehung sind, d. h. wiederholt oder fortlaufend auftreten:

- das Ablehnen des Kindes im Sinne der Herabsetzung der kindlichen Qualitäten, Fähigkeiten und Wünsche,     die Stigmatisierung als Sündenbock

- das Isolieren im Sinne der Unterbindung sozialer Kontakte, die für das Gefühl der Zugehörigkeit des Kindes     und die Entwicklung sozialer Fertigkeiten relevant sind

- das Terrorisieren im Sinne der Androhung, das Kind zu verlassen oder der Drohung mit schweren                     körperlichen, sozialen oder übernatürlichen Schädigungen

- das Ignorieren im Sinne des Entzugs elterlicher Aufmerksamkeit oder Ansprechbarkeit und Zuwendung

- das Korrumpieren im Sinne einer Veranlassung des Kindes zu selbstzerstörerischem oder strafbarem               Verhalten bzw. das Zulassen eines solchen Verhaltens bei einem Kind

- das Adultifizieren im Sinne des Bemühens, das Kind in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu     drängen bzw. die dauernde Überforderung eines Kindes durch Missachtung der altersentsprechenden             Möglichkeiten und Grenzen

Sexualisierte Gewalt:

Als sexualisierte Gewalt gilt nach einer Definition von Günther Deegener (2005) „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann bzw. bei der es deswegen auch nicht in der Lage ist, sich hinreichend wehren oder verweigern zu können. Die Missbraucher/-innen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition sowie die Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen und sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und diese zur Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen“.

Bekanntermaßen sind die Täter und Täterinnen bei sexualisierter Gewalt eher selten den Kindern fremde Personen. Neuen Erkenntnissen zufolge sind die Täter*innen zu 96 Prozent den Kindern aus ihrem sozialen Nahbereich bekannt und vertraut. D. h., dies können Familienangehörige, Freunde und bekannte Personen aus dem privaten sozialen Umfeld sein, aber auch soziale, pädagogische und medizinische Fachkräfte, die mit Heranwachsenden in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeiten.

Auch bei sexualisierter Gewalt lassen sich physische und psychische Formen unterscheiden.

Physische sexualisierte Gewalt: Hierunter fallen körperliche Handlungen mit und ohne Körperkontakt, die während der persönlichen Begegnung zwischen dem Kind und dem Täter oder der Täterin stattfinden. Dazu gehören das (erotisch motivierte) Küssen, das Manipulieren der kindlichen Geschlechtsorgane und oraler, vaginaler, analer Sexualverkehr.

Ebenso zählen dazu, die Veranlassung des Kindes zur Manipulation der eigenen Geschlechtsorgane bzw. die Veranlassung des Kindes, bei der Selbstbefriedigung einer anderen Person anwesend zu sein oder eine dritte Person sexuell zu berühren.

Psychische sexualisierte Gewalt: Hierzu zählen anzügliche und beleidigende Bemerkungen und Witze über den Körper oder die Sexualität eines Kindes, altersunangemessene Gespräche über Sexualität (z. B. detaillierte Schilderungen erwachsener sexueller Erfahrungen, die das Kind überfordern) und das Zugänglichmachen von Erotika und Pornografie.

Bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder gibt es darüber hinaus noch einige Sonderformen, die z. T. auch erst (bzw. erst in diesem Ausmaß) im Zuge der Technisierung möglich wurden.

Missbrauchsdarstellungen: Hier wird die an Kindern verübte sexualisierte Gewalt von den Tätern und Täterinnen visuell und/oder akustisch festgehalten. Je nach Interessen der Täter und Täterinnen verbleiben die angefertigten Medien in ihrem Besitz zum Zweck der eigenen sexuellen Erregung, und/oder sie werden zur kommerziellen Bereicherung an andere Interessierte verkauft. Unter gleichgesinnten Täterinnen und Tätern ist auch der Tauschhandel nicht unüblich.

Kinderprostitution: Bei der Ausbeutung von Kindern als Prostituierte nutzen die Täter und Täterinnen die finanzielle Not der Mädchen und Jungen und/oder Bezugspersonen aus, zu denen die Kinder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die Täterinnen und Täter benutzen die Kinder zur eigenen finanziellen Bereicherung.

Sexualisierte Gewalt im Internet: Kinder, die sich im Internet bewegen, werden häufig ungewollt mit Pornoseiten konfrontiert. Möglich ist ebenfalls, dass sie über das Handy entsprechende Darstellungen zugesandt bekommen. Andere geraten über Chatrooms in Kontakt mit Personen, die sie verbal attackieren, um die eigenen sexuellen Fantasien zu bereichern. Wieder andere Mädchen oder Jungen werden angeschrieben mit dem Ziel, reale Treffen zu arrangieren, um dabei dann sexualisierte Gewalt auszuüben.

Cybergrooming: Mit Grooming (englisch: anbahnen, vorbereiten) werden in der Fachsprache unterschiedliche Handlungen bezeichnet, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten. Speziell geht es hierbei um das strategisch-manipulative Vorgehen von Täter*innen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Beim Cybergrooming nutzen Täter*innen soziale Netzwerke wie beispielsweise Instagram oder Snapchat oder die Chatfunktion von Online-Spielen, um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. „Sie versuchen im Netz anonym oder mit falscher Identität ein Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis zu Kindern und Jugendlichen herzustellen, um sie zu manipulieren und zu sexuellen Handlungen im Netz oder in der analogen Welt zu bewegen“, heißt es auf der Webseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Diese Handlungen sind strafbar. Während manche Täter*innen versuchen, reale Treffen zu arrangieren, um dann sexualisierte Gewalt auszuüben, nutzen andere die Anonymität des Internets und fordern beispielsweise das Kind oder den Jugendlichen auf, freizügige Fotos zu verschicken.

Sexting: „Das Versenden von Fotos gehört für Kinder und Jugendliche – aber auch für Erwachsene längst zum digitalen Alltag.“ Schon Kinder experimentieren gerne mit ihrer Selbstdarstellung und versenden Fotos im Vertrauen und der Hoffnung darauf, vom Empfänger das erwünschte positive Feedback zu bekommen. Dieser Vorgang wird in der Fachsprache als „Sexting“ bezeichnet. Zum Problem kann für Kinder auch werden, dass eigene Aufnahmen, die Mädchen und Jungen oft ohne jede Vorahnung ins Netz stellen oder per Smartphone versenden, verfälscht werden. Das eigene Gesicht findet sich dann auf einem nackten bzw. sexuell aktiven Körper wieder und die Täter*innen nutzen diese vermeintliche Aufnahme dann, um das Kind zu erpressen oder zu demütigen. Darüber hinaus kann es geschehen, dass ursprünglich in einer Freundschaft hergestellte intime Aufnahmen nach einem Streit von dem anderen im Internet veröffentlicht oder via Handy an alle möglichen Personen verschickt werden.

Häusliche Gewalt:

Die Fachliteratur umschreibt damit Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen in einer gegenwärtigen oder aufgelösten partnerschaftlichen Beziehung oder zwischen Verwandten. Man unterscheidet drei Formen:

 - die psychische Gewalt in Form von Einschüchterungen, Erniedrigungen, konstanter Kontrolle, Verboten           (Erwerbsverbot, Kontaktverbot), Morddrohungen, Einsperren

- die sexualisierte Gewalt in Form von Zwang zu sexuellen Handlungen oder Vergewaltigungen

Häusliche Gewalt gefährdet das Kindeswohl, weil Mädchen und Jungen, die im Haushalt einer der betroffenen Personen leben, stets in Mitleidenschaft gezogen werden.

Aufwachsen in einer Atmosphäre der Gewalt

Von dieser Mitleidenschaft ist die überwiegende Zahl der Kinder im Kontext häuslicher Gewalt betroffen. Sie vollzieht sich auf mehreren Ebenen: Die Kinder sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt oder vergewaltigt wird; sie spüren den Zorn, die Angst und die eigene Ohnmacht.

Gewalterfahrungen als Mitgeschlagene

Nicht selten versuchen die Kinder, die Mutter oder auch den Vater vor der Gewalttätigkeit des Partners oder der Partnerin zu schützen, und geraten dabei selbst sozusagen zwischen die Fronten.

 

Weibliche Genitalbeschneidung:

Als weibliche Genitalbeschneidung werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Genitalien von Mädchen und Frauen verletzt, teilweise oder vollständig entfernt werden.

Die WHO unterscheidet vier Typen:

Typ I: Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut (Klitoridektomie)

Typ II: Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Schamlippen, mit oder ohne Entfernung der großen Schamlippen (Exzision)

Typ III: Entfernen der kleinen und/oder großen Schamlippen, meistens mit Entfernung der Klitoris. Die äußeren Wundränder werden zusammengeheftet oder -genäht. Es entsteht ein bedeckender, narbiger Hautverschluss, der die Vagina bis auf eine winzige Öffnung verschließt (Infibulation oder „Pharaonische Beschneidung“)

Typ IV: Alle anderen schädigenden Eingriffe, die die weiblichen Genitalien verletzen und keinem medizinischen Zweck dienen, wie Einstechen, Ausbrennen oder Dehnen

Weibliche Genitalbeschneidung wird auch in Deutschland praktiziert

Weibliche Genitalbeschneidung wird vorwiegend in afrikanischen Ländern und in Südostasien praktiziert. Schätzungen gehen davon aus, dass zurzeit jährlich 4,1 Millionen Mädchen weltweit an ihren Genitalien beschnitten werden. Durch Migration und Flucht ist weibliche Genitalbeschneidung auch in Europa zum Thema geworden. In Deutschland leben über 35.000 betroffene Frauen und Mädchen, etwa 6.000 Mädchen sind von einer Genitalbeschneidung bedroht. Sehr häufig liegt das Alter einer Genitalbeschneidung zwischen vier und acht Jahren. Allerdings werden auch Beschneidungen im Säuglingsalter und in der späten Pubertät praktiziert. Auch in Deutschland halten viele Familien an der Tradition fest und lassen ihre Töchter beschneiden, meist in den Ferien im Herkunftsland oder im Ausland.

Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Kindeswohlgefährdung und ein Straftatbestand in Deutschland.

§ 226a (StGB) Verstümmelung weiblicher Genitalien

Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

 

9.         Handlungsleitfaden 

Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII

1.      Meldung an den Vorgesetzen

2.      Fallbesprechung im Team

3.      Hinzuziehen einer Insoweit erfahrenen Fachkraft

4.      Gespräch mit den Sorgeberechtigten

5.      Gegebenenfalls Meldung an das Jugendamt

6.      Meldung nach §47 SGB VIII an das Landesjugendamt

 

Vorgehen bei Grenzüberschreitungen zwischen Kindern

1. Gespräch mit…

a)      …dem Kind dessen Grenze überschritten wurde

  1. Was ist passiert?
  2. Wie geht´s dir/Was brauchst du?
  3. Gut, dass du zu mir gekommen bist!

b)      …dem Kind, dass die Grenze überschritten hat

  1. Was ist passiert?
  2. Wie geht´s dir/Was brauchst du?

2. Austausch mit Kolleg*innen/Leitung

3. Rückmeldung an die Sorgeberechtigten

 

10.       Kooperation und Ansprechpartner

Julia Müller Sexualpädagogin (isp)

KSD Nord, Idenbrockplatz 26, 48159 Münster

pro familia Münster, Ludgeriplatz 12, 48151 Münster 

DAFFKE Münster e.V., Dahlweg 112, 48153 Münster

 

11.       Risikoanalyse

Ziel der Risikoanalyse ist…

…herauszufinden welche Bedingungen grenzüberschreitende Personen vor Ort nutzen könnten, um sexualisierte Gewalt vorzubereiten und zu verüben.

…sich damit auseinander zu setzen und zu sensibilisieren, welche Gefahrenpotenziale und Gelegenheitsstrukturen sich im pädagogischen Arbeitsalltag ergeben könnten. 

 

Besondere Vertrauensverhältnisse

-      Enge Zusammenarbeit mit den Eltern à Risiko des Verlustes der professionellen Distanz à                                  Regelmäßige Feedbackrunden im Team können Abhilfe schaffen

-      Elternbeirat

-      Vorstand (4Pers. + Kassenwart)

 

Einstellungsverfahren

-          Bewerbungsgespräche zu zweit

-          Hospitationen

 

Übernachtungen/ Transport/ Ausflüge

-          Bus/ keine privaten PKW

-          Übernachtungen 2-8 Pers.

  • Ideen: Babyphone und Erwachsene in separaten Raum

 

Bauliche Gegebenheiten

-          Wickelraum          à angelehnte Tür

-          Schlafraum           à Glastür/ sofort Babyphone anschalten

-          Toiletten               à Sichtschutz und Sichtschutz

-          Biberhöhle/-burg   à Regeln und Präsenz

-          Forscherraum        à Regeln und Präsenz

-          Sportplatz             à Regeln und Präsenz

-          Unterstand            à Regeln und Präsenz

-          Außengelände      à Regeln und Präsenz

 

Fachwissen für alle Ebenen

-          Vorstand              

  • à Fortbildungen
  • à „Vertrag“ +
  • à Ordner mit Handlungsleitfaden
  • à Fachlicher Input

-          Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in regelmäßigem Abstand

-          Hauswirtschaftskraft erhält pädagogischen Leitfaden & Feedback

-          Handwerkliche Tätigkeiten außerhalb des Regelbetriebes ohne Kontrolle sind nicht möglich

 

Quellen

Auszüge aus dem pädagogischen Konzept der Kita Glühwürmchen e.V.

Auszüge aus Michael Kröger, Don Bosco:

Sexualerziehung in der Kita

Auszüge aus Ursula Enders, Zartbitter Köln: http://www.zartbitter.de/e14/e3185/e3193/index_ger.html – 15.12.2005 sowie http://www.mbjs.brandenburg.de/media/lbm1.c.350690.de – 10.10.2006 4

Auszüge von der Internetseite des Kinderschutzbundes:

https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/

Die Glühwürmchen e. V.